
Ein Konflikt um die Verwertung von Altpapier entwickelt sich zu einem länderübergreifenden Rechtsstreit: Der Vorarlberger Gemeindeverband und seine hundertprozentige Tochter VGV Service gGmbH haben eine Zivilklage gegen die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (EAG) eingebracht. Im Kern geht es um ausstehende Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Verwertung von Vorarlberger Altpapier seit Mitte 2024. Der Verband spricht von einem notwendigen Schritt, um die finanziellen Ansprüche der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.
Die EAG hatte nach einem EU-weiten Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2023 eine Dienstleistungskonzession für die wirtschaftliche Verwertung des Vorarlberger Altpapiers erhalten. Damit verbunden war laut Gemeindeverband die Verpflichtung, das Material zu verwerten und die vereinbarte Vergütung an die VGV Service gGmbH zu leisten. Mitte 2024 beabsichtigte die EAG jedoch, den Vertrag unter Verweis auf angebliche Qualitätsmängel des Materials zum Jahresende zu kündigen. Zugleich stellte das Unternehmen die Zahlungen ein.
Nach Darstellung des Gemeindeverbandes führte die EAG die Abholung und Verwertung des Altpapiers jedoch weiter fort und vereinnahmte die daraus erzielten Erlöse. Eine einvernehmliche Lösung sei trotz intensiver Gespräche nicht gelungen, sagte Peter Hohlbrugger, der im Gemeindeverband für den Bereich Abfallwirtschaft zuständig ist. Aus Sicht der VGV bestehe ein klarer vertraglicher Anspruch auf die Entgelte für den Zeitraum von Juli bis Ende 2024. Schwankungen bei Marktpreisen oder Materialqualitäten entbänden ein Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen, betont der Verband.
Als Reaktion auf die verfahrene Situation leitete der Gemeindeverband Mitte Oktober 2024 eine Notvergabe ein und beauftragte das Unternehmen Loacker Recycling in Vorarlberg mit der Aufgabe der Altpapierverwertung. Für die Bevölkerung sollen sich dadurch keine Änderungen ergeben: Sammlung und Abholung des Altpapiers laufen nach Angaben des Gemeindeverbandes wie gewohnt weiter, zusätzliche Kosten oder Einschränkungen würden nicht erwartet. Wie sich der Rechtsstreit auf die künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und Bundesländern auswirkt, bleibt vorerst offen.

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