
Die Volksanwaltschaft zeichnet in einem neuen Schwerpunktbericht ein düsteres Bild der Situation psychisch erkrankter Menschen im österreichischen Strafvollzug. Die Versorgung dieser Gefangenen sei in mehreren Justizanstalten nur bedingt oder überhaupt nicht ausreichend gewährleistet, heißt es in dem am Donnerstag präsentierten Bericht. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP), zuständig für den Strafvollzug, sprach in Wien von einem „Systemversagen“ und warnte vor strukturellen Defiziten in der Behandlung und Betreuung.
Kritik übt die Volksanwaltschaft insbesondere am eklatanten Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie in den Haftanstalten. „Es gibt zu wenige Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie im Strafvollzug, um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen“, sagte Schwarz. In der Folge müsse Justizwachepersonal Aufgaben übernehmen, für die es nicht ausgebildet sei, während Betroffene häufig in Einzelhafträumen isoliert würden. Die Volksanwaltschaft verweist darauf, seit Jahren vor Missständen gewarnt zu haben. Diese Hinweise seien vom Justizministerium ignoriert worden, obwohl die Zahl psychisch erkrankter Gefangener steige.
Der Bericht stützt sich auf 17 Besuche des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) in Justizanstalten in den Jahren 2025 und im ersten Quartal 2026. Erhoben wurden die Fälle von 59 Betroffenen, darunter 13 Frauen und zwei Jugendliche. Die Volksanwaltschaft spricht von „dauerhaften Versorgungs- und Betreuungslücken“, die laut Reinhard Klaushofer, Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, systemisch verankerte Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Besonders Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit würden durch die bestehenden Verhältnisse verletzt.
Das Justizministerium erklärte, man nehme den Bericht „sehr ernst“ und werde alle Feststellungen und Hinweise auf mögliche Missstände eingehend prüfen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ordnete nach der Veröffentlichung eine sofortige Überprüfung der angeführten Einzelfälle an. Sie betonte, ein menschenrechtskonformer Umgang mit Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, müsse sichergestellt sein. Eine nachhaltige Verbesserung sei jedoch nur mit ausreichender Finanzierung sowohl des Strafvollzugs- als auch des Gesundheitssystems möglich, so Sporrer. Man befinde sich dazu in Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium, um Lösungen für psychisch beeinträchtigte Menschen innerhalb und außerhalb des Vollzugs zu erarbeiten und die im Bericht identifizierten Mängel schrittweise im Rahmen laufender Reformen zu beheben.

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